Privatpraxis
Wir freuen uns dass wir Ihnen in unserer Praxis für Privatpatient:innen umgehend einen ersten Termin anbieten können.
Warum haben wir nun für privat versichterte Patienten kürzere Wartezeiten als für gesetzlich versicherte Patienten? Die Kassenärztlichen Vereinigungen geben eine sogenannte Obergrenze an gesetzlich versicherten Patienten vor, die von einer Praxis behandelt werden dürfen. Diese Obergrenze dürfen wir nicht überschreiten. Daher können wir allen Patienten von allen Privatkassen und Beihilfestellen aktuell schneller einen Therapieplatz zur Verfügung stellen.
Uns ist eine ausführliche klinische Diagnostik nach den aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen wichtig. Hierzu bilden wir uns stätig fort und besuchen Kongresse sowie Supervisionen.
In den Sprechstunden und in den probatorischen Sitzungen bedeutet dies, dass sie standardisierte Fragebögen erhalten.
Weiterhin werden mit ihnen vor Beginn der Therapie ein bis drei struktukturierte klinische Interviews durchgeführt.
Diese Methoden nutzen wir um die behandlungsrelevanten Diagnosen nach ICD-10 bzw. ICD-11 mit ihnen zusammen zu finden um in Anschluss daran einen passenden Behandlungsplan (S3-Leitlinien) mit ihnen zusammen zu erstellen.


