Behandlungskosten
In unser Praxis können wir mit allen Gesetzlichen Krankenkassen sowie mit allen Privaten Krankenkassen, Beihilfestellen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften abrechen.
Privat- und Beihilfeversicherte:
Unsere Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) in Rechnung gestellt. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten nicht in voller Höhe. Es ist ratsam, dass Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenasse oder Versicherungsanbieter über die Kostenübernahme informieren.
Selbstzahler:
Die Behandlungskosten können Sie natürlich auch privat tragen z.B. wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Diagnose an Dritte weitergeleitet wird. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ/GOP.


