Behandlungskosten
In unser Praxis können wir mit allen Gesetzlichen Krankenkassen sowie mit allen Privaten Krankenkassen, Beihilfestellen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften abrechen.
Privat- und Beihilfeversicherte:
Unsere Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) in Rechnung gestellt.
Für jede 50-minütige psychotherapeutische Sitzung fallen, neben ergänzenden niedrigeren Leistungsgebühren, mind. 153,00 € an Gebühren (3,5-facher Satz GOÄ/GOP) an. Ggf. übernimmt ihre private Krankenversicherung die Kosten nicht in voller Höhe. Übernimmt ihre privaten Krankenkasse die Leistung nicht oder nicht in voller Höhe müssen die Kosten bzw. die Mehrkosten in diesem Fall selbstständig getragen werden.
Bitte prüfen Sie vorab die genauen Leistungen Ihres persönlichen Versicherungsvertrages für den Bereich Psychotherapie. Ich unterstütze Sie gerne bei der Antragstellung.



Selbstzahler:
Die Behandlungskosten können Sie natürlich auch privat tragen z.B. wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Diagnose an Dritte weitergeleitet wird. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ/GOP. Eine psychotherapeutische Sitzung von 50 Minuten kostet 167,00 €.
Selektivverträge für Psychotherapie:
Mit einigen Krankenkassen rechnen wir direkt ab und haben spezielle Psychotherapie Verträge. Sollten Sie Patient/Patientin einer dieser gesetzlichen Krankenkassen sein nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Aktuell können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patient oder Patient:in der Krankenkassen AOK Bawü oder Bosch BKK sind und am Hausarztvertrag und/oder am Facharztprogramm (Psychiatrie – Neurologie – Psychotherapie) dieser beiden Krankenkassen teilnehmen oder sich entscheiden daran teilzunehmen.
Ausserdem können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patientin oder Patient der Krankenkassen BKK VAG sind. Eine Liste der zugehörigen Krankenkassen finden Sie hier (extrerner Link)
Haben Sie Fragen dazu? Melden Sie sich gerne, wir beantworten alle Fragen gerne und helfen Ihnen weiter.
Selektiverträge für Psychotherapie:
Mit einigen Krankenkassen rechnen wir direkt ab und haben spezielle Psychotherapie Verträge. Sollten Sie Patient/Patientin einer dieser gesetzlichen Krankenkassen sein nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Aktuell können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patient oder Patient:in der Krankenkassen AOK Bawü oder Bosch BKK sind und am Hausarztvertrag und/oder am Facharztprogramm (Psychiatrie – Neurologie – Psychotherapie) dieser beiden Krankenkassen teilnehmen oder sich entscheiden daran teilzunehmen.
Ausserdem können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patientin oder Patient der Krankenkassen BKK VAG sind. Eine Liste der zugehörigen Krankenkassen finden Sie hier (extrerner Link)
Haben Sie Fragen dazu? Melden Sie sich gerne, wir beantworten alle Fragen gerne und helfen Ihnen weiter.