Behandlungskosten
In unser Praxis können wir mit allen Gesetzlichen Krankenkassen sowie mit allen Privaten Krankenkassen, Beihilfestellen, Unfallkassen und Berufsgenossenschaften abrechen.
Privat- und Beihilfeversicherte:
Unsere Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Ärzte und Psychotherapeuten (GOÄ/GOP) in Rechnung gestellt. Bei entsprechender Indikation werden die Kosten in der Regel von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. In manchen Fällen übernimmt die Versicherung die Kosten nicht in voller Höhe. Es ist ratsam, dass Sie sich vor Beginn einer Psychotherapie bei Ihrer Krankenasse oder Versicherungsanbieter über die Kostenübernahme informieren.
Selbstzahler:
Die Behandlungskosten können Sie natürlich auch privat tragen z.B. wenn Sie nicht möchten, dass Ihre Diagnose an Dritte weitergeleitet wird. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach GOÄ/GOP.
Selektivverträge für Psychotherapie:
Mit einigen Krankenkassen rechnen wir direkt ab und haben spezielle Psychotherapie Verträge. Sollten Sie Patient/Patientin einer dieser gesetzlichen Krankenkassen sein nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Aktuell können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patient oder Patient:in der Krankenkassen AOK Bawü oder Bosch BKK sind und am Hausarztvertrag und/oder am Facharztprogramm (Psychiatrie – Neurologie – Psychotherapie) dieser beiden Krankenkassen teilnehmen oder sich entscheiden daran teilzunehmen.
Ausserdem können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patientin oder Patient der Krankenkassen BKK VAG sind. Eine Liste der zugehörigen Krankenkassen finden Sie hier (extrerner Link)
Haben Sie Fragen dazu? Melden Sie sich gerne, wir beantworten alle Fragen gerne und helfen Ihnen weiter.



Selektiverträge für Psychotherapie:
Mit einigen Krankenkassen rechnen wir direkt ab und haben spezielle Psychotherapie Verträge. Sollten Sie Patient/Patientin einer dieser gesetzlichen Krankenkassen sein nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.
Aktuell können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patient oder Patient:in der Krankenkassen AOK Bawü oder Bosch BKK sind und am Hausarztvertrag und/oder am Facharztprogramm (Psychiatrie – Neurologie – Psychotherapie) dieser beiden Krankenkassen teilnehmen oder sich entscheiden daran teilzunehmen.
Ausserdem können wir Ihnen direkt ein Erstgespräch vermitteln wenn Sie Patientin oder Patient der Krankenkassen BKK VAG sind. Eine Liste der zugehörigen Krankenkassen finden Sie hier (extrerner Link)
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